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Vorratsdatenspeicherung nicht zielführend

Politik

Die am 27. Januar vom Max-Planck-Institut vorgelegte Studie zur Vorratsdatenspeicherung beweist: Die Speicherung von Telekommunikationsdaten hat keinen Nutzen für die Aufklärung von Verbrechen. So liefert die Studie keinerlei Belege dafür, dass der Wegfall der Speicherfrist negative Auswirkungen auf die Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten hat.

Die Studie kann hier nachgelesen werden.

 

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